Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung

Gemäß § 23 SGB I stehen den rentenversicherten Personen insgesamt folgende Leistungen zur Verfügung:

Entsprechende Leistungsansprüche sind durch eine formale Antragsstellung rechtzeitig geltend zu machen.

Wichtig dabei ist zu wissen, dass Rentenansprüche auch mit Zeiten der Kindererziehung, der Pflege von Angehörigen oder mit Zeiten des Wehr- und Zivildienstes - um nur einige wichtige Tatbestände zu nennen - entstehen können.

Bei der Rentenberechnung werden z. B. Zeiten der Fachschulausbildung oder der berufsvorbereitenden Bildungsmassnahmen, Zeiten der Arbeitslosigkeit oder der Krankheit mit Leistungsbezug, bei Schwangerschaften Zeiten der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz berücksichtigt.

Rentenleistungen steigen unter Berücksichtigung der Lohnentwicklung dynamisch. Für den selben Beitrag erhalten Männer und Frauen die gleichen Leistungen. 

Gerne berate ich Sie hierzu, um die optimale Rentenart für Sie zu erhalten bzw. helfe Ihnen, um die Zugangsvoraussetzungen durch künftige Gestaltung Ihres Versicherungsverhältnisses zu schaffen.